Köck Videografie – Alexander Köck
Schulstraße 4, 9562 Himmelberg, Österreich
Stand:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen Köck Videografie, Alexander Köck (im Folgenden „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Kunden / Auftraggeber (im Folgenden „Auftraggeber").
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch die schriftliche (inkl. E-Mail) Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer erbringt seine Werk- und Dienstleistungen (Foto- und Videoaufnahmen, Postproduktion, Schnitt, Farbkorrektur etc.) nach bestem Wissen und Gewissen unter Einhaltung der branchenüblichen Sorgfalt.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs (z. B. zusätzliche Drehtage, zusätzliche Schnittversionen) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung führen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Unterlagen und Genehmigungen (z. B. Drehgenehmigungen für öffentliche Orte) rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen, die auf mangelnde Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Alle vom Auftragnehmer produzierten Werke (Fotos, Videos, Rohschnitte, Endfassungen etc.) sind gemäß österreichischem Urheberrechtsgesetz (UrhG) urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt stets beim Auftragnehmer.
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine einfache, nicht übertragbare Werknutzungsbewilligung (§ 24 UrhG) für den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck und die vereinbarte Nutzungsdauer ein. Für eine darüber hinausgehende Nutzung (z. B. Werbung, Weiterlizenzierung, Bearbeitung durch Dritte) ist eine gesonderte schriftliche Vereinbarung und gegebenenfalls eine zusätzliche Vergütung erforderlich.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Werke – sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart – zur Eigenwerbung auf seiner Website, in sozialen Medien und in seinem Portfolio zu verwenden (§ 42e UrhG, Recht des Werkschöpfers zur Selbstdarstellung).
Der Auftraggeber versichert, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte (Musik, Logos, Texte, Fotos Dritter etc.) frei von Rechten Dritter sind bzw. dass er über die erforderlichen Lizenzen verfügt. Schadensersatzansprüche Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen durch Inhalte des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten.
Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG und stellt daher keine Umsatzsteuer in Rechnung.
Rechnungen sind, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) verrechnet.
Bei Aufträgen mit einem Gesamtwert von mehr als EUR 500,– ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % des vereinbarten Honorars vor Beginn der Leistungserbringung zu verlangen.
Tritt der Auftraggeber vor Beginn der Leistungserbringung vom Auftrag zurück, ohne dass der Auftragnehmer hierfür einen Anlass gegeben hat, hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine Ausfallentschädigung gemäß § 1168 ABGB in folgender Höhe:
Eine Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (mindestens per E-Mail). Bereits entstandene Kosten und Auslagen (z. B. Reisekosten, gebuchte Ausrüstung, Lizenzen) sind in jedem Fall vom Auftraggeber zu ersetzen.
Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er lediglich für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Aufnahmen aufgrund von technischen Defekten, höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse ist ausgeschlossen, sofern der Auftragnehmer alle zumutbaren Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen hat. Der Auftragnehmer empfiehlt dem Auftraggeber, eigene Backup-Maßnahmen für bereitgestellte Dateien und Materialien zu treffen.
Die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich zur Vertragsabwicklung und auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Geschäftssitz des Auftragnehmers (Bezirk Feldkirchen, Kärnten).
Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen des § 14 KSchG.